Häufige Fragen

Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses und unter Berücksichtigung von berechtigten Forderungen seitens des Vermieters verzinst an die Mieter ausgezahlt.

Der Finanzierungsbeitrag ist binnen acht Wochen nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses an den ausscheidenden Mieter auszuzahlen, soweit er nicht zur Abdeckung von berechtigten Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis herangezogen wird.

Grundsätzlich besteht für den Mieter die Möglichkeit im Zuge der Wohnungsaufkündigung einen Nachmieter zu nennen. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, einen genannten Nachmieter zu akzeptieren.

Ja, mit Ausfüllen des nachstehenden Formulares werden Sie als Wohnungswerber registriert.

Über passende und verfügbare Immobilien werden wir Sie gerne automatisch informieren.

» zum Vormerkungsformular

Nein, eine automatische Übertragung erfolgt nicht. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (dies ist auch aus dem Nutzungsvertrag zu ersehen), haben Sie die Option, frühestens 5 Jahre nach Abschluss des Nutzungsvertrages, Ihre Wohnung zu kaufen. Machen Sie von diesem Recht keinen Gebrauch, so bleiben Sie weiterhin Mieter bzw. Nutzungsberechtigter.

Nein, solange die Liegenschaft bzw. der mit ihrer Wohnung verbundene Anteil mit einer Förderung belastet ist, müssen Sie die Förderungsvoraussetzungen erfüllen. Dazu gehört auch, dass Sie die Wohnung zur Befriedigung Ihres Wohnbedürfnisses nutzen. Eine Vermietung ist daher auf Förderungslaufzeit unzulässlig. Erst wenn das/die geförderten Darlehen ausbezahlt ist/sind, können Sie Ihre Wohnung vermieten.

Um die Ursache dafür rasch in den Griff zu bekommen und Ihr persönliches Risikopotenzial aufgrund Ihres Nutzungsverhaltens und den baulichen Gegebenheiten Ihrer Wohnung ermitteln zu können, wurde von Experten der nachstehende Fragebogen als kostenloses Service entwickelt und zur Verfügung gestellt.

» zum Fragebogen

Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Inhalte und Dienste. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. » mehr …