Ansuchen für die Haltung eines Haustieres
Die Haltung jeglicher Haustiere ist ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung der Vermieterin jedenfalls unzulässig. Ausgenommen hiervon ist ausschließlich die artgerechte Haltung wohnungsüblicher Kleintiere in Behältnissen, das sind Ziervögel oder etwa Hamster, Schildkröten oder ähnliches, in Behältnissen zu haltende Haustiere. Das gilt auch für Zierfische, wobei bei einem Aquarium von einem Inhalt von bis zu maximal 200 Liter Fassungsvermögen ausgegangen wird und Punktbelastungen zu vermeiden sind. Für Aquarien, welche über dieses Fassungsvermögen hinausgehen, ist eine Bewillung der Vermieterin und ein Gutachten von einem Statiker einzuholen. Ungeachtet des Haltens in Behältnissen ist die Haltung jeglcher Reptilien jedenfalls ausdrücklich untersagt.
Sie können dieses Formular sowohl für SGN- als auch GWS NEUNKIRCHEN KOMMUNAL-Bestandsverträge verwenden.
Bitte füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Im weiteren Schritt wird ein PDF erstellt, welches Sie bitte ausdrucken und an uns mit Ihrer Originalunterschrift versehen, retournieren.