Bestätigungsvermerk über die Abschlussprüfung
Im Rahmen des Prüfberichts N-008/2023 vom 29.08.2024 über die regelmäßige gesetzliche Prüfung wurde seitens des „Bundesrevisionsverband für gemeinnützige Bauvereinigungen“ der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2023 erteilt.
In der Generalversammlung am 10.01.2024 wurde der Jahresabschluss 2022 einstimmig beschlossen und dem Vorstand und Aufsichtsrat die Entlastung erteilt.