Bestätigungsvermerk über die Abschlussprüfung

Im Rahmen des Prüfberichts N-008/2024 vom 19.08.2025 über die regelmäßige gesetzliche Prüfung wurde seitens des „Bundesrevisionsverband für gemeinnützige Bauvereinigungen“ der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2024 erteilt.

In der Generalversammlung am 28.08.2025 wurde der Jahresabschluss 2024 einstimmig beschlossen und dem Vorstand und Aufsichtsrat die Entlastung erteilt.

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