Information zur Unterstützung seitens der Länder

 

Liebe Bewohner/innen, die Auswirkungen des Ukrainekrieges sind in Form von gestiegenen Lebenserhaltungskosten für jeden von uns spürbar.

Im Jänner 2022 sind nicht nur die Energiekosten, sondern auch die Preise vieler Waren, ebenso wie Darlehenszinsen und auch  Betriebskosten  sehr stark angestiegen. Bei variablen Darlehen wird beispielsweise ein Anstieg von bis zu 2,5 % bis Jahresende prognostiziert.

Aufgrund dieser stark gestiegenen Kosten müssen auch wir die monatlichen Vorschreibungen für die Bewohner/innen an diese aktuelle Lage anpassen.

In Folge dessen, kann es leider passieren, dass die monatliche Vorschreibung drastisch ansteigt. Wir sind aufgrund des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetztes zu einer kostendeckenden Abrechnung verpflichtet, so dass ausschließlich nur tatsächlich entstandene Kosten weiter verrechnet werden.

 Wir möchten Ihnen helfen!

In Wien, Niederösterreich und Burgenland ist ein Ansuchen um Wohnzuschuss/Wohnbeihilfe ausschließlich bei geförderten Objekten möglich, bei welchen das Förderungsdarlehen noch aufrecht ist. Bei frei finanzierten Objekten gibt es diese Möglichkeit generell nicht.

In Oberösterreich kann auch bei frei finanzierten Objekten oder Objekten bei welchen das Förderungsdarlehen ausbezahlt wurde um Wohnbeihilfe angesucht werden.

Nachfolgend der jeweilige Link zu den Bundesländern in welchen wir entsprechende Objekte betreuen.

 

Niederösterreich:

Der schnellste und unkomplizierteste Weg ist die Online-Einreichung des Wohnzuschusses/Wohnbeihilfe, welche wir direkt für sie erledigen.

Bitte die notwendigen Unterlagen unter folgendem Link

https://www.sgn.at/ansuchen-wohnzuschuss.html

einholen und an uns übermitteln.

Des Weiteren besteht in diesem Bundesland auch die Möglichkeit in der Zeit von 19.4. bis 30.06.2023, unabhängig von Miet- oder Eigentumsform, Wohnung oder Haus, lediglich gekoppelt an das Haushaltseinkommen, um den "NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss" anzusuchen. 

Hier der entsprechende Link für den Antrag:

https://www.noe.gv.at/noe/Wohn-_und_Heizkostenzuschuss/Wohn-_und_Heizkostenzuschuss.html

  

Burgenland:

Der schnellste und unkomplizierteste Weg ist die Online-Einreichung der Wohnbeihilfe des Landes Burgenland.

Bitte die notwendigen Unterlagen unter folgendem Link

https://www.burgenland.at/themen/wohnen/wohnbeihilfe/

hochladen. 

 

Wien:

Der schnellste und unkomplizierteste Weg ist die Online-Einreichung der Wohnbeihilfe. Notwendige Unterlagen, bitte bei der Stadt Wien Wohnbeihilfestelle MA50 unter folgendem Link 

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/unterstuetzung/wohnbeihilfe-antrag.html 

hochladen.

 

Oberösterreich:

Das Formular „Ansuchen um Wohnbeihilfe (SGD-Wo/E-2)“ wird unter folgendem Link 

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/wohnbeihilfe.htm 

zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.

Ebenso ist hier die Auflistung der nötigen Unterlagen, welche dann per Post, Mail, Fax oder auch persönlich bei der Abgabestelle im Landesdienstleistungszentrum in Linz eingereicht werden müssen.

 

« Zurück

Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Inhalte und Dienste. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. » mehr …